Beitragsordnung HolonUnity e.V.
§1 Grundsätzliches
- Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen, sofern solche durch Beschluss des zuständigen Vereinsorgans erhoben werden.
- Die Finanzierung der Aufgaben des Vereins erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Länder innerhalb der EU, der Bundesländer, Kommunen und anderer öffentlicher Stellen, Spenden, sonstige Zuwendungen Dritter sowie Entgelte für Tätigkeiten des Vereins im Rahmen der Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sachleistungen oder anders geartete Leistungen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe und Fälligkeit des Beitrags. Änderungen der Höhe und Fälligkeit des Beitrags sind nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.
- Die festgesetzten Beiträge werden regelmäßig zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§2 Mitgliedsbeiträge zur Förderung der gemeinsamen Sache
- Im Folgenden wird der jeweilige Mindestbeitrag pro Kalenderjahr aufgeführt. Jedes Mitglied kann einen höheren Beitrag zahlen.
- 180,00 Euro Natürliche Personen
- 120,00 Euro Rentner:innen
- 36,00 Euro Studierende, Auszubildende, Schüler/-innen
In begründeten Fällen gewährt der Verein auf Antrag an den Vorstand Beitragsermäßigung oder Beitragserlass, etwa bei Beziehern von Bürgergeld.
§3 Partnerschaften und Förderer
- Partner von HolonUnity, die die Ziele des Vereins unterstützen wollen, können sich an konkreten Projekten mit finanziellen Zuschüssen, Gesamtfinanzierungen, materiellen Zuwendungen o.ä. beteiligen.
- Institutionen, Unternehmen, Einrichtungen oder Privatpersonen, die die Ziele des Vereins fördern möchten, können eine Fördermitgliedschaft beantragen, die Höhe des Beitrages legen sie selbst fest.
- Partner wie Förderer erhalten eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.
§4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrages, Mahnung
- Die Mitglieder erteilen dem Verein eine Einzugsermächtigung über die Beiträge.
- Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift zum Ersten des auf den Eintritt folgenden Monats für das laufende Jahr im Voraus fällig. Die Berechnung erfolgt monatlich anteilig. Beiträge für die Folgejahre werden zum Jahresbeginn im Voraus fällig.
- Mahnungen werden nicht veranlasst. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, hat das Mitglied drei Monate Zeit, den Beitragsrückstand auszugleichen oder sich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Ohne Ausgleich oder Erklärung erlischt nach dieser Zeit die Mitgliedschaft.
§5 Veränderungen im Status
- Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, gehen wir davon aus, dass das Mitglied selbst tätig wird und die Anpassung veranlasst.
§6 Gültigkeit
- Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 04.05.2024 in Kraft. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.